Als Dashcams bezeichnet man Kameras, die an Windschutzscheiben befestigt werden und permanent aufzeichnen. In einem Zivilprozess, bei dem der genaue Ablauf eines Verkehrsunfalls strittig war, ließ das OLG Stuttgart die Aufnahmen der Dashcam einer Prozesspartei als Beweismittel zu. Ob dies möglich sei oder doch dem imformationellen Selbstbestimmungsrecht der Verkehrsbeteiligten entgegenstehe, müsse stets im konkreten Einzelfall anhand einer umfassenden Interessenabwägung geprüft werden.
Normen: Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG