Das Architektenrecht regelt Rechte und Pflichten von Architekten und setzt sich aus verschiedenen Rechtsvorschriften zusammen. Das Architektenrecht ist somit nicht einheitlich in einem Gesetzbuch geregelt. Das heißt, es müssen Rechtsvorschriften aus dem BGB, die HOAI und auch Architektengesetze der Bundesländer berücksichtigt werden.
Da es im Architektenrecht oftmals um viel Geld geht und die Rechtsprechung die Haftung der Architekten sowohl im Planungs- als auch im Bauüberwachungswesen in den letzten Jahren immer mehr ausgeweitet hat, zögern Sie nicht, unsere Kanzlei in Lübeck bei Fragen zum Architektenrecht anzusprechen. Wir helfen Ihnen gerne weiter! Zu unserem typischen Leistungsspektrum in dem Bereich Architektenrecht zählen unter Anderem der Entwurf und die Überprüfung von Architektenverträgen, Honorarfragen und die Beratung und Vertretung in Haftungsfragen.
Ihr kompetenter Ansprechpartner in unserer Kanzlei in Lübeck ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht